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   FG Nürnberg, 24.10.2008 - 7 K 318/2007   

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FG Nürnberg, 24.10.2008 - 7 K 318/2007 (https://dejure.org/2008,16594)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 24.10.2008 - 7 K 318/2007 (https://dejure.org/2008,16594)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 24. Oktober 2008 - 7 K 318/2007 (https://dejure.org/2008,16594)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Beurteilung eines aktivisch geführten Gesellschafterkontos als Kapitalkonto oder als Darlehenskonto - Keine Verrechnung von Zinsforderungen gegenüber der Komplementär-GmbH mit Zinsschulden gegenüber dem Alleingesellschafter der GmbH

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eigenkapitalcharakter eines Kontos bei Verbuchung von Verlusten auf diesem Konto wegen Verrechnung von Gutschriften mit künftigen Verlustanteilen; Berücksichtigung von aus durch Abtretung entstandenen Darlehensansprüchen resultierenden Zinserträgen bei den Einkünften; ...

  • Judicialis

    AO § 171 Abs. 4; ; AO § 179 Abs. 2; ; AO § 182 Abs. 3; ; HGB § 268 Abs. 3; ; EStG § 15 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verzinstes Gesellschafterkonto als Kapital- oder Darlehenskonto?

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verzinstes Gesellschafterkonto als Kapital- oder Darlehenskonto?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 09.05.1996 - IV R 64/93

    Gewährung eines zinslosen, ungesicherten Darlehens einer Personengesellschaft an

    Auszug aus FG Nürnberg, 24.10.2008 - 7 K 318/07
    Sie ist in der Handelsbilanz der Gesellschaft auszuweisen (§ 246 Abs. 1 HGB; vgl. BFH-Urteil vom 09.05.1996 IV R 64/93, BStBl. II 1996, S. 642).

    Ist die Forderung privat veranlaßt, ist sie zwar weiterhin Gesamthandsvermögen der Gesellschaft, sie darf aber steuerlich nicht als Betriebsvermögen erfasst werden, der Forderungsbetrag ist als entnommen zu behandeln (vgl. BFH-Urteil vom 09.05.1996 a.a.O. m.w.N.).

    Die Zahlung von Geldbeträgen durch die Gesellschaft an einen Gesellschafter bei gleichzeitiger Begründung einer Rückzahlungsverpflichtung des Gesellschafters führt also nur dann zu einem betrieblichen Darlehensanspruch, wenn der Vorgang tatsächlich durch den Betrieb der Personengesellschaft und nicht durch die gesellschaftliche Beteiligung des Gesellschafters veranlaßt ist (vgl. auch BFH-Urteil vom 09.05.1996 a.a.O. und vom 19.07.1984 IV R 207/83, BStBl. II 1985, S. 6).

    b) Für die Beurteilung eines Rechtsgeschäfts als betrieblich oder privat veranlaßt, kommt es auf den rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt des Geschäfts an (BFH-Urteil vom 09.05.1996 a.a.O.).

    Dies ist insbesondere der Fall, wenn nachteilige Regelungen eines Geschäfts durch vorteilhafte Aspekte wenigstens ausgeglichen werden (vgl. zum Abweichen von einer angemessenen Verzinsung auch BFH-Urteil vom 09.05.1996 a.a.O.).

  • BFH, 26.06.2007 - IV R 29/06

    Finanzierungskosten für Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen sind

    Auszug aus FG Nürnberg, 24.10.2008 - 7 K 318/07
    Denn mit dem Begriff des Darlehens ist eine Verlustbeteiligung des Gesellschafters grundsätzlich unvereinbar (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 26.06.2007 IV R 29/06, BStBl. II 2008, 103).

    Grundsätzlich spricht die Verbuchung von Entnahmen und Einlagen auf dem Konto für die Qualifizierung als Kapitalkonto (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 17.06.2007 IV R 29/06, BStBl. II 2008, 103).

    Für die Qualifizierung als Kapitalkonto kann auch von Bedeutung sein, ob für die Kapitalüberlassung Höchstbeträge festgelegt, Sicherheiten gestellt und Tilgungsvereinbarungen getroffen worden sind (vgl. BFH-Urteil in BStBl. II 2008, 103).

  • BFH, 27.06.1996 - IV R 80/95

    Kein Darlehenskonto, sondern Kapitalkonto des Kommanditisten bei Erfassung von

    Auszug aus FG Nürnberg, 24.10.2008 - 7 K 318/07
    Nichts anderes gilt, wenn die Forderung gegenüber einem Gesellschafter besteht (z.B. BFH-Urteil vom 27.06.1996 IV R 80/95, BStBl. II 1997, 36).

    Führt eine Gesellschaft für ihre Gesellschafter mehrere Konten mit verschiedenen Bezeichnungen, ist anhand des Gesellschaftsvertrags zu ermitteln, welche zivilrechtliche Rechtsnatur diese Konten haben, d.h. ob sie Eigenkapital oder Forderungen und Schulden ausweisen (BFH-Urteile vom 03.02.1988 I R 394/83, BStBl. II 1988, 551, und in BStBl. II 1997, 36).

  • BFH, 15.05.2008 - IV R 46/05

    Mit Verlusten verrechenbares "Darlehenskonto" eines Personengesellschafters ist

    Auszug aus FG Nürnberg, 24.10.2008 - 7 K 318/07
    Dagegen spricht das Fehlen einer Verzinsung für das Vorliegen von Eigenkapital (vgl. BGH-Urteil vom 09.12.1996 II ZR 341/95, DStR 1997, 505; BFH-Urteil vom 15.05.2008 IV R 46/05, BFH/NV 2008, 1591).
  • BFH, 04.06.1991 - IX R 150/85

    Steuerliche Anerkennung von Verwandtendarlehen

    Auszug aus FG Nürnberg, 24.10.2008 - 7 K 318/07
    Bei der Beurteilung der betrieblichen Veranlassung spielt daneben der Gedanke eine Rolle, dass bei einer bereits vom Anlaß her betrieblichen Forderung die Ausgestaltung des zugrundeliegenden Vertragsverhältnisses weniger ins Gewicht fällt; die Modalitäten der Tilgung und der Bestellung von Sicherheiten haben dann erheblich geringere Bedeutung (vgl. auch BFH-Urteil vom 04.06.1991 IX R 150/85, BStBl. II 1991, 838).
  • BFH, 23.01.2001 - VIII R 30/99

    Tätigkeitsvergütungen bei Anwendung des § 15 a EStG

    Auszug aus FG Nürnberg, 24.10.2008 - 7 K 318/07
    Dagegen stellen die Gutschrift der Geschäftsführervergütungen als Teil der Gewinnverteilungsabrede (vgl. BFH-Urteil vom 23.01.2001 VIII R 30/99, BStBl. II 2001, 621; Münchener Kommentar, Bürgerliches Gesetzbuch, 5. Auflage, § 709 Rz. 32) und die des Gewinnanteils der Gesellschafterin im Ergebnis eine Einlage der Gesellschafterin und somit die Verrechnung eine Verwendung von Vermögen aus (entnommenen) gesellschaftsrechtlichen Ansprüchen dar.
  • BFH, 28.03.2000 - VIII R 28/98

    Verlustausgleich nach §15 a EStG bei eigenkapitalersetzenden Darlehen

    Auszug aus FG Nürnberg, 24.10.2008 - 7 K 318/07
    Von Bedeutung kann schließlich sein, ob für die Kapitalüberlassung Höchstbeträge festgelegt, Sicherheiten gestellt und Tilgungsvereinbarungen getroffen worden sind (vgl. BFH-Urteile vom 05.06.2002 I R 81/00, BStBl. II 2004, 344; vom 28.03.2000 VIII R 28/98, BStBl. II 2000, 347).
  • BFH, 05.06.2002 - I R 81/00

    Veräußerung bei Forderungsgutschrift

    Auszug aus FG Nürnberg, 24.10.2008 - 7 K 318/07
    Von Bedeutung kann schließlich sein, ob für die Kapitalüberlassung Höchstbeträge festgelegt, Sicherheiten gestellt und Tilgungsvereinbarungen getroffen worden sind (vgl. BFH-Urteile vom 05.06.2002 I R 81/00, BStBl. II 2004, 344; vom 28.03.2000 VIII R 28/98, BStBl. II 2000, 347).
  • BFH, 03.02.1988 - I R 394/83

    Gesellschaftsteuer bei Verrechnung von Verlustanteilen eines Kommanditisten mit

    Auszug aus FG Nürnberg, 24.10.2008 - 7 K 318/07
    Führt eine Gesellschaft für ihre Gesellschafter mehrere Konten mit verschiedenen Bezeichnungen, ist anhand des Gesellschaftsvertrags zu ermitteln, welche zivilrechtliche Rechtsnatur diese Konten haben, d.h. ob sie Eigenkapital oder Forderungen und Schulden ausweisen (BFH-Urteile vom 03.02.1988 I R 394/83, BStBl. II 1988, 551, und in BStBl. II 1997, 36).
  • BFH, 19.07.1984 - IV R 207/83

    Teilwertabschreibung - Darlehnsforderung - Vermögenseinbuße - Geltendmachung

    Auszug aus FG Nürnberg, 24.10.2008 - 7 K 318/07
    Die Zahlung von Geldbeträgen durch die Gesellschaft an einen Gesellschafter bei gleichzeitiger Begründung einer Rückzahlungsverpflichtung des Gesellschafters führt also nur dann zu einem betrieblichen Darlehensanspruch, wenn der Vorgang tatsächlich durch den Betrieb der Personengesellschaft und nicht durch die gesellschaftliche Beteiligung des Gesellschafters veranlaßt ist (vgl. auch BFH-Urteil vom 09.05.1996 a.a.O. und vom 19.07.1984 IV R 207/83, BStBl. II 1985, S. 6).
  • BFH, 11.12.1997 - IV R 92/96

    Refinanzierungskredit bei Darlehen an Schwestergesellschaft

  • BGH, 09.12.1996 - II ZR 341/95

    Einforderung eines vor Konkurseröffnung zugesagten Darlehens durch den

  • BFH, 22.05.1975 - IV R 193/71

    Eine für das Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft erworbene Forderung

  • BFH, 02.03.1967 - IV 32/63

    Vornahme einer Teilwertabschreibung einer Personengesellschaft bzgl. erworbener

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